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   BVerwG, 03.10.1958 - VII C 59.57   

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BVerwG, 03.10.1958 - VII C 59.57 (https://dejure.org/1958,4098)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1958 - VII C 59.57 (https://dejure.org/1958,4098)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1958 - VII C 59.57 (https://dejure.org/1958,4098)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Für die betreffenden Organisationsbereiche und für die Zurechnung von prozeßrechtlichem Verschulden gelten nach dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) bei allen genannten Personengruppen gleiche Maßstäbe (im Ergebnis ebenso BFH, Deutsches Steuerrecht 1969, 572; Betriebsberater 1974, 1378; BFHE 134, 220; BVerwG, VerwRspr 1959, 749; ZLA 1962, 268; LSG Baden-Württemberg, SozEntsch I/4 § 67 SGG Nr. 14; Bayer VGH, Bayer Verwaltungsblätter 1961, 92; 1986, 1133 f; Heiß, Bayer Verwaltungsblätter, 1984, 646).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3.10.1958 - VII C 59/57 -, MDR 1959, 66; OVG NRW, Beschlüsse vom 31.5.2022 - 5 A 1499/20 -, Seite 3 des Beschlussabdrucks, n. v., und vom 20.6.1974 - II A 442/74 -, OVGE MüLü, 29, 296, 297; Nds. OVG, Urteil vom 28.10.1993 - 12 L 3205/93 -, juris, Rn. 5; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 65.
  • BFH, 11.01.1983 - VII R 92/80

    Fristwahrung - Hilfspersonen - Unterstützung

    So hat z. B. das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Versehen der Postabsendestelle einer Behörde nicht als Hinderungsgrund für die Wiedereinsetzung angesehen, falls der Leiter der Behörde für eine ordnungsmäßige Einrichtung und Überwachung der Absendestelle gesorgt hat (Urteil vom 3. Oktober 1958 VII C 59/57, Verwaltungs-Rechtsprechung - VerwRspr. - 11 Nr. 176).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 12 L 3205/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Behörde; Verschulden; Rechtsmittelfrist;

    Allerdings kann Behörden - wie Rechtsanwälten - das Verschulden ihrer nicht selbst vertretungsberechtigten Bediensteten nicht zugerechnet werden mit der Folge, daß sie sich darauf berufen können, das von ihnen eingesetzte Hilfspersonal habe die Fristversäumnis zu vertreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.10.1958 - VII C 59.57 -, VerwRspr 11, 749; Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, RdNr. 16 zu § 60).
  • BVerwG, 19.01.1962 - VIII B 33.61

    Rechtsmittel

    - Zu § 36 MRVO 165, der dem § 33 VGG entspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 59.57 -, VRspr.
  • BVerwG, 24.08.1959 - VIII C 279.59

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Nichteinhaltung der

    Wie einem Rechtsanwalt Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn durch das Versehen seines ordnungsmäßig eingerichteten und überwachten Büros eine Frist nicht gewahrt wurde, so ist auch eine Behörde wieder in den vorigen Stand einzusetzen, wenn der Behördenleiter und der zuständige Sachbearbeiter alles getan hatten, was von ihnen erwartet werden konnte, um den rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift bei dem Gericht sicherzustellen; ein bloßes Versehen in der Registratur kann der Behörde ebensowenig zugerechnet werden wie einem Rechtsanwalt das von ihm nicht zu vertretende Versehen seiner Angestellten (vgl.Urteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 59.57 - [MDR 1959, 66] sowie Beschluß des OVG Lüneburg vom 30. Oktober 1956 [ZMR 1957, 144]).
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